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Digitale Endgeräte für Leistungsbezieher: Björn Thümler informiert
Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes 2, der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes können pro Kind bis zu 350 Euro für PC, Laptop, Tablet und Zubehör beantragen. (Ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben.) Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Darüber informiert der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler. Voraussetzung ist, dass die Schulen die erforderlichen Geräte nicht bereitstellen können.
"Diese Unterstützung ist ein wichtiger Beitrag zu besseren Bildungschancen", meint der Politiker. Denn im Homeschooling, das zurzeit aufgrund der Corona-Pandemie nahezu flächendeckend praktiziert werden müsse, sei eine gute technische Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler unverzichtbar.
Anträge können auf der Website des Jobcenters Brake heruntergeladen werden.
www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Wesermarsch/DE/Leistungen/Digital/digital_node.html
Foto: PIxabay