So funktioniert die Briefwahl
Die Briefwahl ermöglicht es Ihnen, Ihre Stimme ganz bequem von zu Hause oder unterwegs abzugeben. Sie müssen dafür keinen besonderen Grund angeben. Jede wahlberechtigte Person kann die Briefwahl nutzen.
Gerade wenn Sie am Wahltag verhindert sind oder Wartezeiten vermeiden möchten, ist die Briefwahl eine sichere und bewährte Alternative zum Gang ins Wahllokal.
Hier unser kleines Erklärvideo zur Briefwahl
Wahlbenachrichtung erhalten
Einige Wochen vor der Wahl erhalten Sie automatisch Ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Darin finden Sie unter anderem:
- den Wahltag
- Ihr zuständiges Wahllokal
- Informationen zur Beantragung der Briefwahl
Wichtig: Sie können die Briefwahl auch ohne Wahlbenachrichtigung beantragen.
Briefwahl beantragen
Um per Briefwahl abzustimmen, beantragen Sie einen Wahlschein bei Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Wahlbüro.
Das ist auf mehreren Wegen möglich:
- online (hier)
- schriftlich per Post
- per E-Mail
- persönlich im Rathaus oder Bürgerbüro
Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Nach dem Antrag erhalten Sie automatisch Ihre Briefwahlunterlagen per Post.
Briefwahlunterlagen ausfüllen
Die Unterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag, dem Wahlschein, einem Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt mit Hinweisen.
So gehen Sie vor:
- Füllen Sie den Stimmzettel aus.
- Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie ihn.
- Unterschreiben Sie den Wahlschein. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimme ungültig.
- Legen Sie alles in den Wahlbriefumschlag.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Merkblatt.
Wahlbrief rechtzeitig absenden
Damit Ihre Stimme gezählt wird, muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag (13.09.2026) bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlbüro eingegangen sein.
Innerhalb Deutschlands ist der Versand in der Regel portofrei. Sie können den Wahlbrief auch persönlich beim Wahlbüro abgeben.
Unsere Empfehlung: Senden Sie Ihren Wahlbrief einige Tage vor dem Wahltag ab, um sicherzugehen, dass er rechtzeitig ankommt.