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Pragmatische Lösung beim Feuerwehrführerschein
Wesermarsch. Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, eine praxisgerechte Regelung zum so genannten Feuerwehrführerschein einzuführen. „Auf langes Drängen der CDU hin können die Landesbehörden künftig Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht erteilen. Das ist eine pragmatische Lösung für ein Problem, dass den vielen ehrenamtlichen Helfern auch in der Wesermarsch schon lange auf den Nägeln brennt”, erläutert Björn Thümler.
Der spezielle „Feuerwehrführerschein” wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. „Eine kleine bürokratische Änderung hat für viel Verdruss ausgerechnet bei denjenigen gesorgt, die einen wichtigen Dienst für die Allgemeinheit leisten und dafür viel Freizeit opfern. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt”, freut sich Björn Thümler.
Die Union konnte in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner folgende Kernpunkte durchsetzen:
• Die Regelung gilt nicht nur für Freiwillige Feuerwehren, sondern auch für Rettungsdienste, technische Hilfsdienste und den Katastrophenschutz
• Der „Feuerwehrführerschein” kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t ausgestellt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur bis 4,25 t
• Die nun gesetzten Rahmenbedingungen stellen sicher, dass in der Fahrerlaubnisverordnung nunmehr eine feuerwehrinterne Führerscheinausbildung und –prüfung ohne Kostenaufwand ermöglicht werden kann
„Jetzt muss Bundesverkehrsminister Tiefensee schnell die entsprechenden Bestimmungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung ändern, damit die Feuerwehren und Rettungsdienste sobald wie möglich von den neuen Regelungen profitieren können”, fordert Björn Thümler. „Bis vor kurzem hatte er den „Feuerwehrführerschein” nämlich noch strikt abgelehnt.”
Datum: 08.04.2009






